Die Indikation zur stationären Entwöhnungstherapie wird in einem Gespräch mit einem unserer Mitarbeitenden verifiziert. Dies umfasst einerseits
Andererseits zeigen wir den interessierten Betroffenen und ihren Begleitpersonen unser Haus und erklären, wie wir den Therapieprozess gestalten.
Am Ende des Gesprächs wird die Indikation zur stationären Therapie gestellt und die Therapiedauer sowie der Eintrittstermin festgelegt. Im Einverständnis mit der Patientin oder dem Patienten wird Kontakt mit den bisher in die Behandlung involvierten Stellen aufgenommen. Der Abklärungsbericht wird diesen Stellen zugesandt.
Die Kosten werden den Krankenkassen auf Basis des Tarmed in Rechnung gestellt.