Behandlung setzt Diagnostik voraus. Der diagnostische Prozess umfasst das Abklärungsgespräch, Informationen der zuweisenden Stellen, Berichte über frühere Behandlungen und die eigenen Beobachtungen während des Therapieaufenthaltes (psychopathologischer Befund, testpsychologische Untersuchungen).
Die Befunde werden in den wöchentlichen Fallbesprechungen diskutiert. Werden zusätzliche psychische Störungen diagnostiziert, wird die Indikation für störungsspezifische psychotherapeutische Interventionen und/oder zur psychopharmakologischen Behandlung gestellt. Diese werden in den Behandlungsplan integriert und fortlaufend überprüft.